Flugplatzverordnung


Flug- und Platzordnung:

1. Auf dem Gelände der HMF Rott a. Inn e.V. dürfen nur Vereinsmitglieder oder
berechtigte Personen Flugmodelle betreiben.

2. Zuschauer haben sich ausschließlich hinter der Absperrung des Vorbereitungsraumes
aufzuhalten. Der Aufenthalt an oder auf der Start/Landebahn ist aus Sicherheitsgründen
grundsätzlich für Zuschauer VERBOTEN.

3. Jeder Person auf dem Flugplatz hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung zu jeder Zeit gewährleistet
ist. Alle anwesenden Personen sind für die Sauberkeit des Geländes mitverantwortlich und dürfen keinen Müll liegen
lassen.

4. Im Flugverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
5. Piloten sind zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Flugmodelle verpflichtet.

6. Die Flugleiter sind Weisungsberechtigt. Das schließt ein, Personen, welche die Flug- und Platzordnung oder
Vereinsanweisungen missachten, das Betreiben von Flugmodellen zu untersagen und/oder ein Platzverbot
auszusprechen.

7. Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Piloten beobachtet werden können.
Der Einsatz einer Videobrille ist bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gestattet.
Modelle haben personentragenden Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
Das Überfliegen des Vorbereitungsraums, des Zuschauerraums, der Parkplätze sowie der Vereinshütte ist verboten.

8. Während dem Flugbetrieb ist die Start/Landebahn grundsätzlich freizuhalten.
Die Piloten haben sich auf dem dafür vorgesehenen Platz aufzuhalten (Siehe Lageplan).

9. Der gleichzeitige Betrieb von Flächenmodellen und Drehflüglern, oder von mehr als 4 Motormodellen, darf nur nach
vorheriger Absprache aller momentan steuernden Piloten erfolgen.

10. Hunde sind während des Flugbetrieb grundsätzlich an der Leine zu führen.

11. Der Flugbetrieb beginnt erst mit Eintreffen eines zweiten Vereinsmitgliedes. Das 2. und 3. anwesende Mitglied
übernimmt die Funktion des Flugleiters und das Führen des Flugbuches. Jedes Mitglied hat sich vor dem 1. Start in
das Flugbuch einzutragen. Besondere Vorkommnisse sind im Flugbuch festzuhalten.

12. Der Flugbetrieb ist über die ganze Woche hinweg von 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet.
An Werktagen ist der Flugbetrieb auf Elektro-Flugmodelle beschränkt.
Der Flugbetrieb ist grundsätzlich eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen.
An Sonntagen und Feiertagen ist besonders Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen.
Absolutes Flugverbot gilt an Karfreitag, Allerheiligen, Hl. Abend.
An Vereinsarbeitstagen dürfen Modelle nur nach Absprache mit den Vereinsverantwortlichen fliegen.

13. Besondere Rücksicht ist auf Benutzer und Anwohner der Straße Dobl-Hart zu nehmen. Die Zufahrt zum Fluggelände sollte nur im Schritttempo befahren werden. Kraftfahrzeuge müssen auf den dazu vorgesehenen Zonen abgestellt werden (Siehe Lageplan). Landwirtschaftliche Arbeiten haben vor dem Modellflug Vorrang. Solange auf den
benachbarten Feldern gearbeitet wird, dürfen diese nicht überflogen werden.

14. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Modellflugzeuge mit Verbrennungsantrieb müssen den Vereins-Lärmrichtlinien
entsprechen und müssen gemessen werden. Sollten am Modell Veränderungen vorgenommen worden sein, muss ein
neues Messprotokoll erstellt werden.

15. Modelle mit Verbrennungsmotoren über 20 ccm, müssen beim Anlassvorgang mit geeigneten Mitteln oder durch
einen Helfer gesichert werden. Beim Testlauf oder beim Starten ist darauf zu achten, dass keine Personen oder
Gegenstände im Gefahrenbereich des Modells sind. Modelle dürfen im Vorbereitungsraum nicht ungesichert rollen.


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